Für wen ist ein Defibrillator Pflicht?

Diese Verpflichtung gilt für Einrichtungen, die als öffentlich zugängliche Gebäude (Öffentlich-Private Gebäude, ÖPP) eingestuft sind:

- Kategorien 1 bis 3, unabhängig vom Typ, spätestens bis zum 1. Januar 2020.
- Kategorie 4, unabhängig vom Typ, spätestens am 1. Januar 2021.
- Kategorie 5, für die folgenden Typen, spätestens bis zum 1. Januar 2022:

Berghotels und Restaurants;
Einrichtungen für ältere Menschen;
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen;
Gesundheitseinrichtungen;
Bahnhöfe;
Berghäuser;

Sportanlagen für den Innen- und Außenbereich sowie Mehrzweck-Fitnessstudios.
Artikel R123-57 bis R123-60 des Bau- und Konstruktionsgesetzes
Im Abschnitt „Gehäuse“ werden die Installations- und Wartungsverfahren für diese Geräte beschrieben.

Weitere Einzelheiten zu diesem Gesetz finden Sie hier.